Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Bodyforming & Beauty
Inhaberin: Joanne Lehmann
(Schweiz)
§1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Dienstleistungen, Behandlungen, Verkäufe von Abonnements, Karten sowie Produkte von Bodyforming & Beauty, Inhaberin Joanne Lehmann (nachfolgend „Inhaberin“ genannt).
Mit der Terminvereinbarung, dem Kauf einer Dienstleistung oder eines Angebots akzeptiert der Kunde / die Kundin (nachfolgend „Vertragspartner“) diese AGB vollumfänglich.
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht (insbesondere Obligationenrecht OR).
§2 Terminvereinbarung und Annullationsbedingungen
Vereinbarte Termine sind verbindlich.
Eine Terminabsage oder -verschiebung muss mindestens 24 Stunden im Voraus erfolgen.
Erfolgt die Absage nicht fristgerecht (weniger als 24 Stunden vor dem Termin), wird die gebuchte Dienstleistung zu 100 % in Rechnung gestellt.
Nichterscheinen ohne Absage gilt ebenfalls als konsumierter Termin und wird zu 100 % verrechnet.
§3 Verspätungen
Bei Verspätungen bis zu 15 Minuten wird die Behandlungsdauer entsprechend gekürzt. Der volle Behandlungspreis bleibt geschuldet.
Bei einer Verspätung von mehr als 15 Minuten ohne triftigen Grund oder ohne vorherige Mitteilung gilt der Termin als konsumiert und wird vollständig (100 %) in Rechnung gestellt.
§4 Preise und Zahlungsbedingungen
Es gelten die jeweils aktuellen Preise gemäss Preisliste im Studio oder auf der offiziellen Website.
Rechnungen sind sofort fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Bei Zahlungsverzug behält sich die Inhaberin vor, Mahngebühren sowie Verzugszinsen gemäss Schweizer Obligationenrecht (Art. 104 OR) zu erheben.
Sämtliche Kosten im Zusammenhang mit Mahnungen, Einschreiben, Inkassoverfahren oder Betreibungen gehen vollumfänglich zulasten des Vertragspartners.
§5 Rücktritt und Widerrufsrecht bei Karten / Bodyforming-Abos
Beim Kauf einer Karte oder eines Abonnements speziell für Bodyforming gilt das gesetzliche Widerrufsrecht von 14 Tagen.
Der Widerruf muss schriftlich per eingeschriebenem Brief an den jeweiligen Standort erfolgen.
Nach Ablauf der 14-tägigen Frist ist ein Rücktritt ausgeschlossen.
Bereits konsumierte Leistungen werden im Falle eines gültigen Widerrufs zum regulären Einzelpreis verrechnet.
§6 Haftungsausschluss
Die Behandlungen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen.
Für Schäden, die aufgrund unvollständiger, falscher oder verschwiegener Angaben des Vertragspartners entstehen, wird keine Haftung übernommen.
Eine Haftung für unerwünschte Behandlungsergebnisse, sofern keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt, wird ausgeschlossen.
Jegliche Haftung für indirekte Schäden oder Folgeschäden ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
§7 Behandlungsvertrag Bodyforming
Vor Beginn einer Bodyforming-Behandlung unterzeichnet der Vertragspartner einen separaten Behandlungsvertrag.
Mit der Unterzeichnung bestätigt der Vertragspartner:
dass er über gesundheitliche Risiken informiert wurde,
dass er wahrheitsgemässe Angaben zu seinem Gesundheitszustand gemacht hat sowie Persönliche Daten (Name,Adresse,Geb.etc)
dass er die Behandlung auf eigene Verantwortung durchführen lässt.
Ansprüche gegenüber der Inhaberin sind ausgeschlossen, sofern keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen werden kann.
§8 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden vertraulich behandelt und ausschliesslich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen des Schweizer Datenschutzgesetzes (DSG) verwendet.
§9 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Gerichtsstand ist der Sitz von Bodyforming & Beauty.
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.
ERWEITERTE RECHTSBESTIMMUNGEN
Bodyforming & Beauty – Inhaberin Joanne Lehmann
§1 Strenge Zahlungsbedingungen und Verzug
Sämtliche Forderungen sind sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Gerät der Vertragspartner in Zahlungsverzug, tritt dieser ohne weitere Mahnung ein, sofern ein fixer Zahlungstermin vereinbart wurde (Art. 102 Abs. 2 OR).
Ab Verzugseintritt schuldet der Vertragspartner:
Verzugszins von 5 % p.a. gemäss Art. 104 OR
eine Mahngebühr von CHF 30.– pro Mahnung
sämtliche administrativen Aufwände
Bei Zahlungsverzug ist die Inhaberin berechtigt:
offene Leistungen sofort einzustellen
laufende Abonnemente fristlos zu kündigen
sämtliche offenen Beträge sofort fällig zu stellen (Terminverlust)
§2 Inkasso, Anwalt und Betreibung
Bei Zahlungsverzug ist die Inhaberin berechtigt, die Forderung ohne weitere Ankündigung an ein Inkassounternehmen oder einen Rechtsanwalt zu übergeben.
Sämtliche daraus entstehenden Kosten, einschliesslich:
Inkassokosten
Anwaltskosten
Gerichtskosten
Betreibungskosten
Kosten für eingeschriebene Korrespondenz
gehen vollumfänglich zulasten des Vertragspartners.
Der Vertragspartner anerkennt ausdrücklich, dass diese Kosten zusätzlich zur Hauptforderung geschuldet sind.
Ein Verrechnungsrecht des Vertragspartners wird ausdrücklich ausgeschlossen.
§3 Medizinischer Haftungsausschluss – Bodyforming
Bodyforming-Behandlungen stellen keine medizinische oder therapeutische Behandlung im Sinne des Medizinalrechts dar.
Der Vertragspartner bestätigt ausdrücklich:
dass er voll handlungsfähig ist,
dass er keine Kontraindikationen (z.B. Schwangerschaft, Herzschrittmacher, schwere Erkrankungen, Hauterkrankungen, Tumorerkrankungen etc.) verschwiegen hat,
dass er seinen Gesundheitszustand wahrheitsgemäss offengelegt hat.
Die Inhaberin übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Schäden, sofern diese auf:
unvollständige oder falsche Angaben,
bestehende Vorerkrankungen,
individuelle körperliche Reaktionen,
Nichtbeachtung von Nachsorgeanweisungen
zurückzuführen sind.
§4 Erweiterter Haftungsausschluss
Die Haftung der Inhaberin wird im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.
Eine Haftung besteht ausschliesslich bei nachweisbarer grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
Ausgeschlossen wird insbesondere die Haftung für:
leichte und mittlere Fahrlässigkeit
indirekte Schäden
Folgeschäden
entgangenen Gewinn
ästhetisch nicht zufriedenstellende Ergebnisse
subjektiv empfundene Beeinträchtigungen
Der Vertragspartner verzichtet ausdrücklich auf sämtliche weitergehenden Schadenersatzansprüche, soweit gesetzlich zulässig.
§5 Haftungsfreistellung (Freistellungsklausel)
Der Vertragspartner verpflichtet sich, die Inhaberin von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die aufgrund:
falscher Gesundheitsangaben
Nichtbeachtung von Anweisungen
eigenverantwortlicher Entscheidungen
geltend gemacht werden.
§6 Schriftliche Einwilligungspflicht
Vor jeder Bodyforming-Behandlung ist eine separate schriftliche Einwilligungs- und Haftungserklärung zu unterzeichnen.
Ohne unterzeichnete Erklärung wird keine Behandlung durchgeführt.
Wichtiger rechtlicher Hinweis (realistisch & ehrlich)
Nach Schweizer Recht kann:
Haftung für grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz NICHT ausgeschlossen werden
eine vollständig einseitige Kostenüberwälzung vor Gericht teilweise reduziert werden
eine übermässige Benachteiligung gemäss Art. 27 ZGB unwirksam sein.
